Pensionskasse der Helvetia Versicherungen

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.723.097
Calendar
Date of incorporation:
7/10/1967
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Location:
St. Gallen
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Office:
St. Gallen
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Legal Form:
Foundation

Previous Company Names

  • Personalvorsorgestiftung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft
  • Pensionskasse der Helvetia Patria Versicherungen

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
2568923.05.202510228.05.20251006343415
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1074622.01.20211827.01.20211005084897

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden der "Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG" und "Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG", beide je eine (direkte oder indirekte) Gruppengesellschaft der Helvetia Holding AG und beide nachfolgend je einzeln auch "Arbeitgeber" genannt, in der Schweiz und deren Angehörige und Hinterlassenen sowie für eigene Mitarbeitende der Stiftung und deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität sowie bei besonderen Notlagen. Die Stiftung kann auch Leistungen an weitere Personen ausrichten, für welche ein Mitarbeitender nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat. Weitere wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Helvetia Holding AG oder mit einer ihrer (direkten oder indirekten) Gruppengesellschaften verbundene Unternehmungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein können sich der Stiftung durch schriftliche Anschlussvereinbarung anschliessen (eine angeschlossene Gruppengesellschaft oder Unternehmung nachfolgend je einzeln auch "Arbeitgeber" genannt). Solche Vereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Alle diese Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zusammen mit der jeweiligen Bestätigung des anerkannten Experten gemäss Art. 52d BVG einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.