Pensionskasse der D & A Gruppe

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.744.573
Calendar
Date of incorporation:
4/18/2005
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Location:
St. Gallen
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Office:
St. Gallen
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Legal Form:
Foundation

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Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer seat)(Transfer seat)
2944525.08.202516528.08.20251006419232
332610.01.2025915.01.20251006228919
4155908.02.20243013.02.20241005959943
55903.01.2023406.01.20231005646029
6661804.07.202213007.07.20221005515317
7182119.02.20213824.02.20211005108943
8873909.09.202017814.09.20201004978056
9380023.04.20208128.04.20201004878638
10762112.08.201915615.08.20191004696569

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod für die Arbeitnehmer sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen derjenigen Gesellschaften, welche in der D&A Gruppe (Debrunner und Acifer Gesellschaften) zusammengefasst sind und sich der Stiftung angeschlossen haben, sofern diese Arbeitnehmer nicht bereits zum selben Zweck bei einer anderen Pensionskasse der D&A Gruppe versichert sind. Daneben können der Stiftung mit der D&A Gruppe wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Unternehmungen angeschlossen werden. Der Anschluss einzelner Gruppengesellschaften bzw. einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.