KADERVORSORGE RUAG

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-110.023.948
Calendar
Date of incorporation:
4/4/2003
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Location:
Bern
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Office:
Bern
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Legal Form:
foundation

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
11759918.11.201922621.11.20191004764675
21658218.11.201622823.11.20163178453
3991707.07.201413110.07.20141605571
4502904.04.20146909.04.20141443755
5261222.02.20134027.02.20137081376
6628716.04.20127619.04.20126644322
7422815.03.20125620.03.20126601738
845314.01.20091220.01.20095/4834144
91019705.09.200817611.09.20085/4647520
1041925.01.20072131.01.20074/3751380

Company Purpose

Berufliche Vorsorge für die Kader-Arbeitnehmer der mit Anschlussvereinbarung angeschlossenen Unternehmungen sowie deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen. Als angeschlossene Unternehmungen kommen die Firmen der RUAG und die Tochtergesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 50% in Betracht. Mit Zustimmung des Stiftungsrates können auch andere wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Unternehmungen der Stiftung angeschlossen werden. Eine Pflicht der Stiftung zum Anschluss von eng verbundenen Firmen besteht nicht. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann aus den Arbeitgeberbeitragsreserven auch andere Vorsorgeeinrichtungen der Stifterin oder einer angeschlossenen Unternehmung mitfinanzieren. Im weiteren dürfen auch Beiträge für Sondermassnahmen, an den Sicherheitsfonds und Beitragszahlungen (inkl. Arbeitnehmeranteil) an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen geleistet werden, sofern dies in deren Reglement vorgesehen ist. Diese Beitragszahlungen dürfen den nach Artikel 331 Absatz 3 OR finanzierten Arbeitbeitrag und jenen der Arbeitnehmer nicht übersteigen. Allfällige Sonderregelungen im Rahmen der Statuten für die einzelnen angeschlossenen Unternehmungen werden in der jeweiligen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, festgelegt. Zur Erreichung ihres Zweck kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.