Kadervorsorge Rieter Schweiz

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.730.708
Calendar
Date of incorporation:
10/17/1927
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Location:
Winterthur
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Office:
Winterthur
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Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Pensions- und Hinterbliebenenkasse der Angestellten der Maschinenfabrik Rieter AG

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
2304020.01.20171725.01.20173305873
32962624.08.201516527.08.20152341671
43718907.11.201421912.11.20141817741
52144427.06.201412502.07.20141587797
6767928.02.20144405.03.20141380337
72870210.09.201317713.09.20131075101
82788509.08.201215614.08.20126809570
9R1744129.05.2012R10501.06.20126699310
101672321.05.201210024.05.20126689574

Company Purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der Kadervorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Rieter Holding AG und der Autoneum Holding AG (nachfolgend: Firmen) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgeunternehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal eines Arbeitgebers angeschlossen werden, welcher mit den Firmen wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden ist. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und allfällige Änderungen davon sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.