General Claims Enforcement GmbH
Company Overview
Management
BURFORD CAPITAL HOLDINGS (UK) LIMITED
London, GB
Llc member
Jörn Eschment
Menzingen
Chairperson of the management board
Individual signing authority
Philip Braverman
New York, NY, US
Member of the executive board
Kollektivunterschrift zu zweien mit einem geschäftsführer
Gian Prevost
Glarus Nord
Having right to sign
Joint signing authority (any two to sign)
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
Address & Locations
Primary Address
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 15807 | 20.09.2024 | 186 | 25.09.2024 | 1006137608 |
Company Purpose
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Forderungen und Verbindlichkeiten, einschliesslich in Bezug auf Mautgebühren. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeit ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Gesellschaftern sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen (inkl. Zero Balancing), und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jeglicher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und/oder unter Eingehung von Klumpenrisiken.