Fürsorgestiftung der cabana AG

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.793.695
Calendar
Date of incorporation:
6/8/1943
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Office:
Herisau
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Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Wohlfahrtsfonds (für die Angestellten und Arbeiter) der Firma Loppacher & Co. AG. in Herisau
  • Wohlfahrtsfonds (für Angestellte und Arbeiter) der Firma Loppacher & Co. AG in Herisau
  • Fürsorgestiftung der Firma Loppacher & Co. AG
  • Fürsorgestiftung der Loppacher AG

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No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
2196516.12.201924619.12.20191004788160
390503.06.201510708.06.20152192399
473722.05.201410127.05.20141524021
5128502.08.201315007.08.20131016645
6127631.12.2007408.01.20081/4277140
769007.08.200615411.08.20062/3503936
848016.05.20019822.05.20013860
952619.06.199812502.07.19984571
1043028.04.19979014.05.19973240

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall und in besonderen Notlagen. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar zuletzt gesorgt hat. Leistungen, mit Ausnahme von solchen für die Personalvorsorge, zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist, oder welche lohnähnlichen Charakter haben, wie Familien- und Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke oder ähnliches, dürfen aus dem Vermögen und den Einnahmen der Stiftung nicht erbracht werden. In Verfolgung des Stiftungszweckes ist die Stiftung indessen im Einvernehmen mit der Stifterfirma berechtigt, einmalige Zuwendungen, gesetzliche, vertragliche und reglementarische Arbeitgeberbeiträge anstelle der Stifterfirma an andere Vorsorgeeinrichtungen der Stifterfirma zu erbringen. Dies gilt insbesondere für Leistungen, zu denen die Stifterfirma im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verpflichtet ist. Sobald und soweit die Stiftung Destinatären Rechtsansprüche gewährt, stellt sie ein Reglement auf, welches im Rahmen dieser Stiftungsurkunde den Kreis der Destinatäre, deren Rechtsstellung, Art und Umfang der Vorsorgeleistungen sowie alle sonst erforderlichen Modalitäten umschreibt. Sie hat das Recht, dieses Reglement unter Wahrung bereits bestehender Rechtsansprüche von Destinatären jederzeit ganz oder teilweise abzuändern, wobei der Stifterfirma vorgängig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden soll. Das Reglement und dessen Änderungen sind bei der Aufsichtsbehörde bekanntzugeben. Solange und soweit kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechen von Stiftungsleistungen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung auch Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende eintreten, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss.